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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Website & Entertainment Service
Stand: 04.09.2008
Übersicht:
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis
2. Leistungen
3. Pflichten des Kunden
4. Haftung
5. Datenschutz
6. Zahlungsbedingungen
7. Lizenzen und Urheberrecht
8. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
Abschnitt II: Sonderregelungen für Domains, Webhosting, Email, Webseiten und Service
1. Domainregistrierung
2. Pflichten des Kunden
3. Reaktion von WES bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
4. Verfahren bei Vertragsbeendigung
Abschnitt III: Alles rund ums Webseiten-Erstellen und -Betreuen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2. Honorar
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4. Haftung
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis
1.1
Alle Lieferungen und Leistungen des Website & Entertainment Services
(nachfolgend auch „WES“ genannt) für WES - Webhosting, WES - Angebote, WES - Service werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“ genannt) erbracht.
1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der WES nicht an, es sei denn der WES stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn WES Leistungen in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien.
1.4
WES ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Zustimmung zu dieser Vertragsänderung durch den Kunden gilt als erteilt, wenn dieser nicht innerhalb der in der Ankündigungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht. WES weist den Kunden in der Ankündigungsmitteilung auf die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hin.
1.5
Der vollständige Text der Geschäftsbedingungen wird von WES über eine Verlinkung im Internet bekannt gegeben und dort zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgestellt.
1.6
Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.
2. Leistungen
2.1
Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.
2.2
Die Verfügbarkeit der WES - Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch WES nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höherer Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch WES beauftragt sind, technische Probleme außerhalb der des Einflußbereichs von WES, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc. Zur Umsetzung von Hostingprodukten hat WES einen eigenen Server bei ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich gemietet
2.3
Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung bleibt vorbehalten.
2.4
Sofern durch WES Wartungs- oder Optimierungsarbeiten durchgeführt werden, kann WES zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden grundsätzlich in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.
2.5
Die Leistung in den einzelnen Paketen kann durch WES geändert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von WES für den Kunden zumutbar ist.
2.6
Eine Änderung der Leistung ist jedenfalls dann möglich, wenn WES dies innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die Änderung für Ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.
3. Pflichten des Kunden
3.1
Der Kunde sichert WES zu, dass alle Daten, die der Kunde an WES übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an WES zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung und der Emailadresse.
3.2
WES ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
3.3
Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden, wird er sie unverzüglich ändern.
3.4
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu bezahlen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.
3.5
Der Kunde ist verpflichtet Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den ihm bei WES zur Verfügung stehenden Speicherplatz überträgt zu erstellen (Sicherungskopien). Diese Sicherungskopien wird der Kunde auf Datenträgern sichern, die nicht physikalisch bei WES liegen.
3.6
Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von WES nicht beeinträchtigt wird.
3.7
WES ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus 3.6 durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.
3.8
Wenn es erforderlich und zumutbar ist, wirkt der Kunde bei technischen Änderungen oder sonstigen Maßnahmen mit, z. B. durch eine erneute Eingabe seiner Zugangsdaten.
4. Haftung
4.1
Für Schäden in Form von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen haftet WES nur unter der Voraussetzung, dass WES oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
4.2
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht nach dem in diesem vorgesehenen Umfang.
4.3
Die Haftung aufgrund von dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
4.4
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses, es sei denn es handelt sich um einen Fall vorsätzlicher Schädigung.
5.1
Durch WES werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen. Bitte beachten Sie auch den WES Datenschutz.
5.2
WES weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
5. Datenschutz
Der WES erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, daß zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer .de-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter http://www.denic.de im Internet veröffentlicht. Nutzungsdaten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst.
Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt der WES die Daten.
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist der WES berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Der WES erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Der Kunde bestätigt WES sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Überweisung oder Dauerauftrag an WES zu entrichten.
6.2
Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind im Voraus oder monatlich zahlbar. Nutzungsabhängige Zahlungen werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.
6.3
Von WES wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per Email oder per Post geschickt. Der Rechnungsversand per Email erfolgt kostenfrei.
6.4
Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann WES hierfür ein Entgelt in Höhe von 3,- € in Rechnung stellen.
6.5
Der Kunde kann gegen Forderungen von WES nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
6.6
Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann WES die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde sich von dem Vertrag lösen.
6.7
Die Preise können durch WES zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird WES in der Mitteilung hinweisen.
6.8
Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann WES den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
6.9
Sollte der Kunde nach der 3. Mahnung immer noch in Zahlungsverzug sein, kann WES den Vertrag zum Vertragsende kündigen und die Vorrauszahlung der noch laufenden Zeit vordern. Ist der Vertrag abgelaufen, werden alle Daten des Kunden gelöscht und WES kann die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. WES weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
6.19
WES kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.
6.11
WES kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € abhängig machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.
7. Lizenzen und Urheberrecht
7.1
Der Kunde erhält von WES für die gesamte Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der überlassenen oder zur Verfügung gestellten Programme (Lizenz). Wird der Kunde von WES für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Darüber hinaus gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
7.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
7.3
Soweit dem Kunden von WES ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an WES zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber WES bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
7.4
Eine Veräußerung der überlassenen Software ist in jedem Fall unzulässig.
8. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
8.1
Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung der WES auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluß zustande.
8.2
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht von dem Kunden innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird.
8.3
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.
Abschnitt II: Sonderregelungen für Domains, Webhosting, Email, Webseiten und Service
1. Domainregistrierung
1.1
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. WES wird im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
1.2
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Dienstleister stellt lediglich den Platz zur Verfügung ohne weitere Prüfung.
1.3
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden jeweils von einer eigenständigen Organisation verwaltet. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten Top-Level-Domains und der entsprechenden Sub-Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen (https://www.WES.de/agb.php?agbIdNo=3) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sofern es sich um .de-Domains handelt, gelten zusätzlich die Denic-Domainbedingungen (http://www.denic.de/de/bedingungen.html) die Denic-Domainrichtlinien (http://www.denic.de/de/richtlinien.html) und die Denicdirect-Preisliste (http://www.denic.de/de/preisliste.html) Sämtliche vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.4
Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch WES nicht übernommen werden.
2 Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.
2.2
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen gesetzliches Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
2.3
Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.
2.4
Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.
2.5
Der Kunde beachtet die mengenmäßige Begrenzung von Inklusivleistungen und wird diese nicht überschreiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Inklusiv-Traffic bei einem Paket um mehr als 10 Prozent überschritten wird, wird WES den Kunden darüber informieren. WES hat das Recht dem Kunden das nächsthöhere Paket mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen anzubieten. Sollte das Vertragsangebot durch den Kunden abgelehnt werden, hat WES das Recht das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
2.6
WES hat alternativ das Recht, bei einer in 2.5 genannten Traffic-Überschreitung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen auszuüben.
2.7
Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann WES den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann WES die Domain löschen lassen.
3. Reaktion von WES bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
3.1
Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann WES die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
3.2
Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann WES auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann WES das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3
Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann WES statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
3.4
Versendet der Kunde Spam-Mails, kann WES die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
3.5
WES kann aufgrund objektiver Kriterien, die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
3.6
Der Entgeltanspruch von WES besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
4. Verfahren bei Vertragsbeendigung
4.1
Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers.
4.2
Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann WES die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. WES weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
4.3
Alternativ kann WES die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
4.4
Beendet WES den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann WES nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
4.5
Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug und sind die Mahnungfristen abgelaufen, so darf WES die Webseite still legen bis der Kunde den fehlenden Betrag beglichen hat.
Abschnitt III: Alles rund ums Webseiten-Erstellen und -Betreuen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1
Regelfall: das Auftragswerk
Der vom WES erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von WES sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3
Ohne Zustimmung von WES dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.4
Die Werke von WES dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
1.5
Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen
(z.B. für ein neues Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von WES.
1.6
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von WES.
1.7
Über den Umfang der Nutzung steht WES ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1
Die Honorare sind unmittelbar nach der Ablieferung der Arbeiten fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann WES Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.2
Honorare sind - soweit nicht anders angegeben – Endpreise. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStG) nicht erhoben. 3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleitungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachungen u. a..) werden gesondert berechnet.
3.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfausführungsarbeiten entstehende technischen Nebenkosten (z.B. für Modellanfertigungen, Fotoarbeiten, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz, Honorare für Fotomodelle usw.) sind ebenso wie die Kosten der Vervielfältigung (Druck usw.) oder der Produktion des Auftragswerkes, sofern WES mit der Betreuung dieser Arbeiten beauftragt wurde, gesondert zu erstatten. (siehe Preisliste)
3.3
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, oder für Reisen und Fahrten eines Vertreters von WES, die der Auftrag ohnehin erfordert, werden die entsprechenden Kosten und Spesen berechnet.
3.4
Soweit WES auf Veranlassung der Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter WES von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.5
Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach der Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind - soweit nicht anders angegeben - Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer, zu entrichten sind.
4. Haftung
4.1
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von WES nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
4.2
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
4.3
Soweit WES auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet WES nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
4.4
Die Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an WES, stellte er sie von der Haftung frei.